24. 1.
Seit heute gilt ein neuer Corona-Erlass. Dieser schreibt neben der Fortsetzung vieler Punkte des vorigen Erlasses neu fest, dass bis zum Halbjahresende täglich getestet wird und dass bis auf weiteres das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht nicht gestattet sind.
Außerdem gibt es eine Präzisierung in Bezug auf sogenannte "Ausbrüche" in einer Klasse: Wenn in einer Klasse der Sekundarstufe I vier oder mehr Corona-Fälle auftreten, deren Quarantänezeiten sich überlappen, ordnet die Schulleitung Distanzunterricht an. Dieser beträgt zunächst fünf Schulttage, kann sich aber verlängern, wenn später weitere Fälle dazukommen. Dasselbe gilt, wenn in einem Oberstufenjahrgang mit seinen unterschiedlich zusammengesetzten Kursen 20 % oder mehr der Schüler*innen mit Corona infiziert sind.
Klassenfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bleiben (vorerst) erlaubt.
7. 1.
Von der Bildungsbehörde kamen gerade die folgenden Informationen:
-- Der Unterricht wird in der kommenden Woche für alle Jahrgangsstufen in Präsenz starten.
-- Während der ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien sollen ALLE Schüler*innen und Beschäftigten der Schule JEDEN Tag getestet werden. Hiervon sind nur diejenigen befreit, die entweder zweifach geimpft sind, wobei die zweite Impfung höchstens drei Monate zurückliegen darf, oder die schon geboostert sind.
-- Es gilt weiterhin die Maskenpflicht in der Schule, auch im Unterricht.
-- Falls in einer Klasse der Sekundarstufe I vier oder mehr Fälle von Corona-Infektionen gleichzeitig auftreten, soll die Klasse für eine Woche in den Distanzunterricht wechseln und online beschult werden. Sollte eine 5. oder 6. Klasse betroffen sein, können die Eltern eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, für die sie sich ggf. bitte unter der Emailadresse der Schule anmelden.
3. 12.
Die gestrigen Entscheidungen auf Bundesebene führen dazu, dass ab Montag den 6. Dezember wieder eine Maskenpflicht für alle Schüler*innen gelten wird, auch im Unterricht.
Neu ist außerdem die Entscheidung der Bildungsbehörde, dass in Schulklassen mit vier oder mehr PCR-bestätigten Corona-Infektionen der Unterricht fünf Schultage lang in Distanz stattfindet. Dies bedeutet keine Quarantäne für die betroffenen Schüler*innen, sie können sich also im Privatleben weiterhin frei bewegen. Es soll aber dabei helfen, mögliche Infektionsketten innerhalb der Klasse zu unterbrechen.
26. 11.
Die Inzidenzen steigen leider wieder stark an, aber bisher bleibt in den Schulen fast alles wie bisher. Der Unterricht findet in voller Klassenstärke statt, und das soll nach dem Willen der Politik auch so bleiben. Weiterhin werden Quarantänen nur für infizierte Schüler*innen ausgesprochen, nicht für ihre Mitschüler*innen.
Die einzige aktuelle Veränderung ist, dass in den Schulen ab sofort dreimal pro Woche auf Corona getestet werden muss. Wir testen unsere Klassen und Kurse also jetzt montags, mittwochs und freitags.
Einige Eltern haben nachgefragt, ob es jetzt an der Schule mobile Impfteams gibt, die mit Impftrucks in den Schulhof kommen. Dies ist nicht der Fall. In einigen anderen Stadtteilen sind wohl Schulhöfe als Standorte für die Impftrucks verwendet worden, aber nicht bei uns am Alten Gymnasium.
10. 9.
Der Senat hat für die Zeit ab Montag den 13. September folgende Lockerung der Quarantäneregelungen beschlossen:
Wenn ein positiver Corona-Fall in einer Schule auftritt, muss nur noch der/die positiv getestete Schüler*in in Quarantäne, nicht die Mitschüler*innen. Das Gesundheitsamt kann aber anderslautende Anordnungen treffen, wenn z.B. in einer Klasse eine Mehrfachinfektion vorliegt.
Die Mitschüler*innen, die mit der infizierten Person im Kontakt waren, müssen in den darauffolgenden sieben Tagen eine medizinische Maske tragen, auch im Unterricht, und müssen sich täglich testen. Sie haben aber i.a. keine Quarantäne einzuhalten.
6. 9.
Die Senatorin für Kinder und Bildung hat ein Anschreiben an die Eltern zur Möglichkeit der Corona-Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren herausgegeben. Hier finden Sie den Brief der Senatorin und den zugehörigen Informationsflyer.
1. 9.
Die Schule beginnt wieder, und trotz der gestiegenen Inzidenzen gilt noch immer die Corona-Verordnung von vor den Ferien. Das bedeutet: Im Unterricht kann auch wieder musiziert, gesungen, Theater geprobt und Sport getrieben werden, und auch Wandertage können stattfinden. Das Tragen von medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken) ist in den Fluren der Schule vorgeschrieben, im Unterricht nicht. Wegen der vielen noch ungeimpften Schüler*innen, der hochansteckenden Delta-Variante des Virus und der inzwischen auftretenden Infektionen auch bei geimpften Personen ist allerdings ein freiwilliges Tragen der Masken im Unterricht sinnvoll und wird von der Schule sehr befürwortet.
Es bleibt dabei, dass alle Schüler*innen sich zweimal pro Woche am Beginn ihres Schultages unter Aufsicht ihrer Lehrkraft auf das Corona-Virus testen müssen, um den Präsenzunterricht besuchen zu dürfen. Die Tests werden von der Schule zur Vefügung gestellt. In der ersten halben Schulwoche (2. und 3. September) muss die Schule die Corona-Tests an beiden Tagen durchführen, am Donnerstag UND am Freitag.
Inzwischen sind etliche unserer Schüler*innen zweimal geimpft. Wir empfehlen, dass auch die Geimpften sich zweimal pro Woche selbst testen, da auch sie nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen das Virus weitergeben können. Für Schüler*innen mit vollem Impfschutz ist die Testung allerdings freiwillig, sofern sie der Lehrkraft, die die Tests durchführt, ihren Impfschutz nachweisen.
Für alle Personen außer unseren Schüler*innen, die an die Schule kommen wollen, gilt die 3G-Regel. Eltern, die zum Elternabend oder zum Gespräch mit einer Lehrkraft an die Schule kommen, müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder frisch getestet sind.
26. 5.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2021 beschlossen, dass aufgrund der stabil unter 50 liegenden 7-Tages-Inzidenzen nun doch ab dem 31. Mai auch in den weiterführenden Schulen Unterricht in voller Klassenstärke stattfinden soll. Die Maskenpflicht und die Testpflicht bleiben bestehen.
Diese Information wurde in einem neuen Erlass formuliert, der den zuvor gültigen Erlass aufhebt. Somit hat die Aussage aus dem alten Erlass keine Gültigkeit mehr, die besagte, bis zu den Sommerferien gebe es ein Wechselmodell in Halbgruppen.
10. 5.
Die 7-Tages-Inzidenzen sinken derzeit und liegen in Bremen schon seit mehreren Tagen unter 100. Gemäß dem derzeit gültigen Erlass bleibt es in den weiterführenden Schulen aber bis zu den Sommerferien beim Wechselunterricht in Halbgruppen. Nur in den Grundschulen wird wieder in ganzen Klassen unterrichtet werden, sobald die Zahlen über fünf Werktage stabil unter 100 bleiben, in den weiterführenden Schulen nicht.
30. 4.
Die Behörde hat heute offiziell mitgeteilt, dass die Schulen aufgrund der gesunkenen Inzidenzzahlen am Montag den 3. Mai wieder für den Wechselunterricht in Halbgruppen geöffnet werden. Hier beigefügt befindet sich ein Elternbrief der Bildungsbehörde zur Schulöffnung. Da der letzte Tag des Präsenzunterrichts ein Tag der Halbgruppe B war und alle Kinder dasselbe Anrecht auf Präsenzunterricht haben, beginnt die Schule am Montag den 3. Mai mit Halbgruppe A.
Der Schulbetrieb wird wieder so sein wie vor der letzten Schulschließung:
-- Nur Schüler*innen, die sich mit den Selbsttests testen, dürfen die Schule betreten. Das negative Testergebnis hat immer für drei Tage Gültigkeit, d.h. ein Test am Dienstagmorgen bei Schulbeginn gilt auch noch für den Mittwoch und Donnerstag derselben Woche.
-- Klassenarbeiten und Klausuren der Jahrgänge 9 - Q1 werden mit den ganzen Kursen bzw. Klassen geschrieben. Schüler*innen, deren Halbgruppe an diesem Tag keinen Unterricht hätte, kommen nur zur Klausur an die Schule und fahren direkt danach wieder heim.
-- Alle Hygieneregeln in Bezug auf Abstände, Maskenpflicht, Lüftung und Handhygiene gelten weiterhin.
22. 4.
In der Woche vom 26. - 30. April bleiben in Bremen alle Schulen geschlossen, und der Unterricht findet in allen Jahrgängen als Distanzunterricht statt. Es ist noch nicht absehbar, wie lange die Schulschließung andauern wird. Das wird von den Inzidenzzahlen abhängen und wird voraussichtlich von Woche zu Woche neu entschieden.
Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Eltern, die diese Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden sich bitte schnellstens unter der Emailadresse der Schule (302@schulverwaltung.bremen.de), fügen ihrer Email das untenstehende Formular zur Selbstauskunft ausgefüllt als Dateianhang bei und geben dabei auch an, welche Wochentage und Uhrzeiten sie benötigen.
Formular zur Selbstauskunft bei Antrag auf Notbetreuung
21. 4.
Der Schulunterricht geht bis mindestens Freitag den 23. 4. weiter wie bisher, also im Wechselmodell in Halbgruppen.
Es ist wahrscheinlich, dass aufgrund des neuen Bundes-Notbremse-Gesetzes ab Montag den 26. 4. vorerst kein Präsenzunterricht mehr stattfinden wird. Dies wird allerdings auf der Basis der aktuellen Inzidenzzahlen entschieden, sodass darüber jetzt noch keine sicheren Aussagen getroffen werden können. Wir werden die Schüler*innen vorsichtshalber dazu anhalten, ihre Schulsachen mit nach Hause zu nehmen.
Falls die Schulen ab Montag für den Präsenzunterricht geschlossen bleiben, wird es für die Jahrgänge 5 und 6 die Möglichkeit zur Notbetreuung geben. Details dazu stehen noch nicht fest. Die Abiturprüfungen werden auf jeden Fall durchgeführt.
8. 4.
Die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung hat in einem neuen Erlass festgeschrieben, dass der Schulbetrieb auch nach den Ferien im Wechselmodell in Halbgruppen weitergeht. Wie zuvor werden nur die Klassenarbeiten und Klausuren der Jahrgänge 9 - Q1 in voller Klassenstärke geschrieben, ansonsten haben die Schüler*innen Unterricht an abwechselnden Tagen in ihrer Halbgruppe A oder B. Der Unterricht beginnt am 12. April mit Halbgruppe A.
Der Abiturjahrgang Q2 wird seinen prüfungsvorbereitenden Unterricht als Distanzunterricht erhalten. Gemäß dem neuen Erlass werden die Schüler*innen in den drei Wochen vor dem Prüfungsbeginn nicht in Präsenz unterrichtet, damit die Durchführung des Abiturs nicht durch eventuelle Quarantänen oder sogar Infektionen gefährdet wird.
Ab dem 19. April gilt für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Testpflicht auf das Corona-Virus. Die Schulen haben eine große Anzahl von Selbsttests erhalten und werden die Durchführung der Selbsttests organisieren. Schüler*innen, die bzw. deren Eltern sich nicht mit dem Test einverstanden erklären, dürfen die Schule dann nicht mehr betreten. Diese Regelung wurde schon vor den Osterferien in anderen Bundesländern praktiziert und wurde dort auch von Gerichten bestätigt.
26. 3.
Das Alte Gymnasium wünscht allen schöne Osterferien!
Voraussichtlich geht der Schulbetrieb nach den Ferien so weiter wie im März, also im Wechselmodell in Halbgruppen. Sofern der Bremische Senat bis dahin keine anderslautenden Beschlüsse fasst, beginnt die Schule am 12. April mit Gruppe A.
15. 3.
Ab dieser Woche stehen den Schulen Selbsttests zur Verfügung, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche selbst auf Corona testen können. Bei Minderjährigen muss dafür eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
16. 2.
Der Bremische Senat hat heute die folgenden Beschlüsse gefasst:
Der Schulbetrieb bleibt auch in der kommenden Woche vom 22. – 26. 2. noch so, wie er im gesamten Februar stattgefunden hat. Die Schulpräsenzpflicht bleibt ausgesetzt.
Ab dem 1. März findet verbindlicher Unterricht im täglichen Wechselmodell in Halbgruppen statt, beginnend mit Gruppe A am Montag, den 1. März. Gruppe A hat also in der ersten Märzwoche am Montag, Mittwoch und Freitag Unterricht, in der darauffolgenden Woche am Dienstag und Donnerstag, bei Gruppe B ist es umgekehrt. Die Gruppeneinteilung wird den Schülerinnen und Schülern in den nächsten Tagen mitgeteilt, im Fall der 5. – 7. Klasse liegt sie aufgrund der Halbgruppenfächer schon vor.
Für die Jahrgänge 5 und 6 besteht an den Tagen ohne Schulunterricht die Möglichkeit einer Notbetreuung im Ganztag. Die Anmeldung dazu muss per Email ans Sekretariat geschickt werden.
Für Klausuren und Klassenarbeiten der Jahrgänge 9 – Q2 gilt für alle Schüler*innen eine Präsenzpflicht, auch für die Halbgruppe, die am betreffenden Tag ansonsten keinen Unterricht hat.
Ab Klasse 5 muss auch im Unterricht eine Maske getragen werden, in der Oberstufe muss im Unterricht eine medizinische Maske bzw. FFP2-Maske getragen werden.
Falls ein Corona-Fall auftritt, müssen Kontaktpersonen der Kategorie 1 für 14 Tage in Quarantäne, können sich aber nach fünf Tagen freitesten lassen. Neu ist: Kontaktpersonen zu Trägern der neuartigen Mutationen des Coronavirus müssen 21 Tagein Quarantäne und können sich erst nach 14 Tagen freitesten lassen, da gilt die Verkürzung auf fünf Tage nicht.
11. 2.
Für die Woche vom 15. - 19. Februar bleibt die Situation so wie jetzt. Die Präsenzpflicht ist weiterhin für alle Jahrgänge ausgesetzt. Der Senat berät derzeit die Verordnung zu den Corona-bedingten schulorganisatiorischen Maßnahmen, etwaige Veränderungen treten aber erst ab dem 22. Februar in Kraft.
27. 1.
Die Präsenz von Schüler*innen an der Schule wird auch in den beiden Wochen vom 3. – 12. Februar freiwillig bleiben. Die Bundesregierung, die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bremische Senat reagieren damit auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und vor allem auf die neuartigen Virusmutationen, die sich noch schneller ausbreiten als die bisherigen. Die Freiwilligkeit der Präsenz gilt für den oben genannten Zeitraum auch für die Oberstufe.
Neu ist, dass im Februar der Präsenzunterricht für jedes Kind im Wechsel nur jeden zweiten Tag stattfinden soll und dass der Ganztag jetzt offiziell ausgesetzt ist. Am Alten Gymnasium werden am Mittwoch und Freitag der ersten und am Dienstag und Donnerstag der zweiten Februarwoche (also am 3., 5., 9. und 11. Februar) diejenigen Kinder zum Präsenzunterricht erwarten, die auch bisher dafür angemeldet waren.
Eltern, die weiterhin bei der Entscheidung bleiben, die sie bisher für oder gegen den Schulbesuch ihres Kindes getroffen hatten, müssen nichts weiter tun. Falls Sie sich für den Februar anders entscheiden und ihr Kind, das bisher an die Schule kam, nun zu Hause behalten wollen, oder umgekehrt ein Kind, das bisher zuhause geblieben war, im Februar an die Schule schicken wollen, dann sagen Sie der Schule bitte bis zum 29. Januar unter der Emailadresse 302@schulverwaltung.bremen.de Bescheid.
Für Eltern der 5. und 6. Klassen besteht die Möglichkeit, auch an den dazwischenliegenden Tagen eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, falls sie keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihres Kindes sehen. Auch diese Bedarfe an Notbetreuung melden Sie bitte bis spätestens Freitag den 29. Januar unter der oben genannten Emailadresse an.
22. 1.
Aus der Pressekonferenz des Bremischen Senats hat sich ergeben, dass die Unterrichtssituation noch bis Mitte Februar ähnlich bleibt wie bisher. Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, und angesichts der sehr viel ansteckenderen neuen Mutationen des Virus hat die Bundesregierung sogar eine noch restriktivere Handhabung der Präsenz empfohlen. Der Ganztag ist offiziell ausgesetzt. Zur genauen Organisation des Unterrichts in der Sekundarstufe I folgen nächste Woche weitere Informationen. Für die Oberstufe bleibt es bei einer verpflichtenden Anwesenheit im Wechselmodell in Halbgruppen.
Zur angekündigten Verschiebung des Abiturs liegen den Schulen noch keine Details vor. Es ist damit zu rechnen, dass von Seiten der Bildungsbehörde zuerst Rücksprachen mit anderen Bundesländern erfolgen müssen, ehe die genauen Termine feststehen. Der Grund hierfür sind länderübergreifende Aufgaben, die in allen beteiligten Bundesländern zeitgleich geschrieben werden müssen.
8. 1.
Sicher haben Sie die aktuellen Informationen auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung gesehen und die Mitteilungen in der Presse verfolgt. Hier noch einige Details zur Beschulung für den Rest des Monats Januar.
Die drei Jahrgänge der gymnasialen Oberstufe und die 10. Klassen der Oberschulen zählen als Abschlussklassen. Die Schüler*innen dieser Jahrgänge müssen ab dem 18. Januar wieder zur Schule kommen und werden von der Schule in Halbgruppen aufgeteilt, die im Wechsel im Unterricht sein werden. Diese Aufteilung wird von der Schule vorgenommen, damit nicht nur die Profile, sondern auch die zweiten Leistungskurse und die Grundkurse der Kursschienen gut aufgeteilt werden und in keinem Kurs zu viele Schüler*innen gleichzeitig anwesend sind. Die Aufteilung der Kurse wird von Herrn Geiersbach vorgenommen und den Schüler*innen über die jahrgangsbezogenen itsLearning-Kurse mitgeteilt.
Die Klassenstufen 5 - 9 zählen nicht als Abschlussklassen, d.h. für diese Jahrgänge ist den Eltern freigestellt, ob sie bis Ende Januar ihr Kind zur Schule schicken oder nicht. Hier finden Sie ein Formular, mit dem Sie der Klassenlehrkraft Ihres Kindes bitte bis spätestens Dienstag, den 12. Januar, mitteilen, ob Ihr Kind vom 18. - 29. Januar zur Schule kommen wird. Sie müssen sich für den gesamten Zeitraum festlegen, können also nicht von Tag zu Tag spontan entscheiden, ob ihr Kind zur Schule geht, denn die Schule muss im Voraus einplanen, welches Personal sie vorhalten muss.
Vom 11. - 15. Januar gibt es eine sogenannte "Übergangswoche", in der nur einige wenige Kinder der Jahrgänge 5 - 7 für die Präsenz an der Schule angemeldet wurden, auf unserem heutigen Wissensstand insgesamt acht Kinder. Sollte Ihr Kind dafür angemeldet sein, sorgen Sie bitte dafür, dass ihr Kind sein iPad mitbringt, um die Zeit gut für die Bearbeitung von Aufgaben nutzen zu können.
Die für die Woche vom 11. - 15. Januar geplanten Klausuren und versetzungsrelevanten Klassenarbeiten der Jahrgänge 9 - Q1 und die Nachschreibtermine für diese Jahrgänge wird Herr Geiersbach über den Vertretungsplan und über die itsLearning-Gruppen der Jahrgänge mitteilen. Die Klausuren werden verbindlich in ganzen Lerngruppen stattfinden, dafür verwenden wir dann zur Sicherstellung eines ausreichenden Abstandes die Aula oder ggf. zwei nebeneinanderliegende Räume.
5. 1.
Die Schule wünscht allen ein gutes neues Jahr!!!
Gemäß der Entscheidung der Senatorin für Kinder und Bildung ist der Schulbesuch in der Woche vom 11. - 15. Januar 2021 freiwillig, so wie schon in der Woche vor den Weihnachtsferien. Im Interesse des Infektionsschutzes ist es ratsam, dass möglichst wenige Kinder zusammen im Klassenraum sind.
Bitte sagen Sie der Schule unter 302@schulverwaltung.bremen.de Bescheid, falls Ihr Kind in der Woche vom 11. - 15. Januar an die Schule kommen soll. Da auch das schulische Personal zur Vermeidung von Infektionen nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten soll, muss die Schule genau planen können, wie viel Personal in welchen Stunden vor Ort notwendig ist. Zur Beschulung ab dem 18. Januar folgen hier in Kürze weitere Informationen.
Alle Schüler*innen und alle Beschäftigten der Schule haben eine Einladung zum freiwilligen Corona-Test erhalten. Für die Schüler*innen ist der Testtermin der 10. Januar, im Zeitraum von 7.00 - 16.00 Uhr, wobei die Klassen von der Schulleitung auf die verfügbaren Stunden aufgeteilt wurden, da sonst allzu viele Kinder gleichzeitig am Testzentrum ankommen und lange Wartezeiten verursachen würden. Details entnehmen Sie bitte den Unterlagen und Informationen, die von der Schulleitung über den Emailverteiler der Elternschaft versendet wurden. WICHTIG: Sollen Sie ein Kind am Alten Gymnasium haben und die Email mit den Details nicht erhalten haben, schreiben Sie mir bitte kurz unter 302@schulverwaltung.bremen.de unter Angabe von Kind und Klasse. Ich übersende Ihnen dann die Unterlagen noch einmal direkt.
1. 12.
Ab sofort gilt eine neue Corona-Verordnung, die wieder Einfluss auf die Quarantäneregelungen im Fall einer Corona-Infektion in der Schule hat. Wenn ein Fall von Corona auftritt, müssen alle Schüler*innen, die mit der infizierten Person in einem Klassenraum Unterricht hatten, in Quarantäne, können sich aber nach fünf Tagen für eine Testung anmelden und können dann im Falle eines negativen Testergebnisses wieder an die Schule. Quarantänen sind zwar grundsätzlich immer noch zwei Wochen lang, es ist aber jetzt neu, dass sie auf der Basis eines negativen Tests nach fünf Tagen beendet werden können.
Der Senat hat beschlossen, dass für die letzten beiden Schultage vor den Weihnachtsferien die Schulpflicht ausgesetzt wird, damit die Schüler*innen sich vor den Feiertagen und vor Weihnachtsbesuchen bei Verwandten selbst in Quarantäne begeben können, um niemanden durch ein ggf. aus der Schule mitgebrachtes Virus zu gefährden.
2. 11.
Die besonderen Bedingungen für den Monat November führen zu weiteren Einschränkungen. Im Interesse der Kontaktreduktion wird der Elternsprechtag in diesem Jahr nur auf gezielte Einladung stattfinden und nur für diejenigen Eltern, zu deren Kindern es besonders dringenden Gesprächsbedarf gibt. Die Gespräche werden nur von der jeweiligen Klassenleitung geführt, nicht von den anderen Fachlehrkräften. Einen offenen Elternsprechtag, an dem alle Eltern alle Lehrkräfte ihres Kindes treffen können, kann es in diesem Herbst nicht geben.
Leider muss auch der Tag der offenen Tür vorerst ausgesetzt werden. Stattdessen wird es kleine Filme und Präsentationen hier auf der Homepage und am 11. 11. um 18 Uhr eine Live-Präsentation und Gesprächsmöglichkeiten per Video-Konferenz geben, damit Kinder und Eltern der 4. Klassen die Schule kennenlernen und ihre Fragen beantwortet bekommen können. Bei individuellen Fragen zur Anwahl können Sie sich auch per Email an die stellvertretende Schulleiterin Frau Drieling wenden und ggf. einen telefonischen Gesprächstermin vereinbaren. Ob wir bei sinkenden Fallzahlen zusätzlich im Dezember oder Januar kleine Hausführungen durchführen dürfen, ist im Moment noch nicht abzusehen.
26. 10.
Nach den Herbstferien ist der Schubetrieb wieder gestartet. Trotz der ansteigenden Infektionszahlen wird der Unterricht bis auf weiteres im vollen Umfang und mit allen Schüler*innen vor Ort durchgeführt, allerdings unter etwas veränderten Bedingungen. Die Schüler*innen der Oberstufe müssen jetzt auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. In einigen Fachräumen, in denen auch praktisch gearbeitet werden muss, wurde diese Maskenpflicht am Alten Gymnasium auch für die Schüler*innen der Sekundarstufe I festgelegt. Das Fach Sport kann nur stattfinden, wenn zwischen den Schüler*innen stets zwei Meter Abstand eingehalten werden, was die durchführbaren Sportarten stark einschränkt, und die Umkleidekabinen wurden gesperrt. Außerdem wurden das Singen und die Bläserensembles sowie die Exkursionen zu Museen, ins Theater u.ä. verboten. Wir hoffen, dass diese Auflagen wieder gelockert werden, sobald der wöchentliche Inzidenzwert wieder unter 50 liegt, aber wann das der Fall sein wird, ist im Moment nicht absehbar.
2. 10.
An vielen Bremischen Schulen ist es zu einzelnen Fällen von positiv auf Corona getesteten Schüler*innen gekommen, so auch am Alten Gymnasium. Hierdurch sind einige Lehrkräfte, die die infizierten Kinder unterrichtet haben, derzeit in Quarantäne. Wir bedauern den hierdurch entstehenden Unterrichtsausfall, müssen aber den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten. Sollte für die Klasse Ihres Kindes eine Quarantäne angeordnet worden sein, so gilt diese nach den derzeitigen Regeln des Gesundheitsamtes für 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person.
2. 9.
Der reguläre Unterricht hat begonnen, allerdings mit einigen zusätzlichen Auflagen zum Infektionsschutz. In den Fluren muss stets eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Für die Pausenzeiten wurden nach Jahrgängen getrennte Aufenthaltsbereiche ausgewiesen. In den Fluren gibt es an vielen Stellen Spender für Handdesinfektionsmittel. Auf Gebote zum rechts gehen und auf die Hygieneregeln wird duch Schilder in den Fluren hingewiesen. Klassenfahrten und Schulfeste können vorerst nicht geplant werden.
Hier finden Sie zum Download das aktuelle Hygienekonzept der Schule.
24. 8.
Der Unterricht beginnt am Donnerstag den 27. August 2020 für alle Jahrgänge (außer dem Jahrgang 5). Sofern auf dem Vertretungsplan nichts Anderslautendes steht, beginnt für die Jahrgänge 6 - 9, Q1 und Q2 der Unterricht in der 1. Stunde und findet im vollen Umfang statt. Die Einschulung der neuen E-Phase findet am Donnerstag den 27. 8. zeitlich gestaffelt statt, die Einschulung der 5. Klassen am Freitag den 28. 8.
Ab sofort gilt in den Fluren des Alten Gymnasiums eine Maskenpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler müssen jeden Tag eine Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) zur Schule mitbringen.
Familien, die vor weniger als 14 Tagen aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, müssen in Quarantäne gehen und sich beim Ortsamt melden. Die Kinder dürfen erst nach Ablauf der zwei Wochen Quarantäne oder nach Genehmigung durch das Ordnungsamt zur Schule kommen.
14. 7.
Der Senat und die Bildungsbehörde haben entschieden, dass die Schule nach den Sommerferien wieder mit vollständigen Klassen starten wird und dass die Abstandsregel dann innerhalb des Unterrichts der einzelnen Klassen nicht mehr gelten wird. Allerdings bleiben einige Hygieneregeln bestehen und Klassenfahrten, Schulfeste u.ä. können vorerst nicht geplant werden. Außerdem sind zwei Veränderungen wichtig:
1. Nach den Sommerferien wird am Alten Gymnasium eine Maskenpflicht für die Flure des Schulhauses gelten. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind stets eine Mund-Nase-Bedeckung ("Alltagsmaske") bei sich hat.
2. Schüler*innen sind auch dann schulpflichtig, wenn sie zu einer Risikogruppe gehören. Eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht ist nur noch auf der Basis einer ärztlichen Bescheingung möglich. Auch für Kinder, die ansonsten vom Unterricht befreit sind, kann die Schule die Anwesenheit unter besonderen Hygienebedingungen anordnen, z.B. zum Schreiben einer Klausur oder Klassenarbeit in einem separaten Raum.
Informationen der Senatorin für Kinder und Bildung zum kommenden Schuljahr finden Sie unter den beiden untenstehenden Links. Bitte achten Sie gegen Ende der Sommerferien auf diese Homepage und auf die Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung, um sich über etwaige Neuigkeiten zum Schulstart zu informieren.
Anschreiben der Senatorin für Kinder und Bildung an die Eltern
Anschreiben der Senatorin für Kinder und Bildung an die Schüler*innen
25. 5.
In dieser Woche beginnt wieder schrittweise der Unterricht für alle Klassenstufen. Allerdings sind in jeder Stunde nur kleine Teilgruppen vorgesehen, damit der vorgeschriebene Abstand zwischen den Schüler*innen eingehalten werden kann. In den Jahrgängen 5 - 9 werden die Klassen gedrittelt. Alle Schüler*innen werden zweimal pro Woche an der Schule sein und werden insgesamt mindestens acht Wochenstunden Unterricht haben. In der E-Phase der Oberstufe finden Halbgruppen an A- und B-Tagen statt. Der Jahrgang Q1 wird weiterhin im vollen Umfang unterrichtet.
Alle Schüler*innen und Eltern haben den Stundenplan ihrer Klasse und den Plan für die Abfolge der vorgesehenen Anwesenheitszeiten von den Klassenlehrer*innen erhalten. Der Unterricht wird wir nach der Wiederaufnahme unter Verwendung von erweiterten Hausaufgaben stattfinden, d.h. die Schüler*innen bekommen Arbeitsaufträge für die Tage, an denen sie nicht an der Schule sind, und können in ihren Präsenzstunden dann Unterstützung bei den erarbeiteten Themen bekommen, Ergebnisse vergleichen und Fragen stellen. Da die Lehrerinnen und Lehrer ihre volle Zahl an Unterrichtsstunden an der Schule leisten müssen, gibt es in den Fächern mit Präsenzstunden dann keinen regelmäßigen Online-Unterricht mehr. Einige Lehrkräfte werden allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen und weiterhin von zuhause aus Homeschooling anbieten. Sollte es dazu Fragen geben, wenden Sie sich gerne an die Klassenleitung Ihres Kindes.
14. 5.
Der Senat hat Beschlüsse über die Wiederaufnahme des Unterrichts gefasst. Die Jahrgangsstufen 9 und E-Phase sollen erstmals in der Woche des 18. - 22. Mai wieder an die Schulen kommen, die jüngeren Jahrgangsstufen ab der Woche danach schrittweise. Derzeit befindet sich die Schule noch in der Planung. Sie finden hier vorab einen Brief der Schulleitung über den bevorstehenden Unterricht, genauere Angaben mit vorgesehenen Zeiten und Teilgruppen folgen in den nächsten Tagen.
Kinder, die selbst zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von Covid19 gehören oder mit einem Risikopatienten im gleichen Haushalt leben, können vom Präsenzunterricht befreit werden. Bitte teilen Sie uns über die Klassenlehrkraft Ihres Kindes umgehend mit, falls Ihr Kind aus diesen Gründen nicht zur Schule kommen wird. Es ist aufgrund der Abstandsregeln für unsere Raumplanung wichtig zu wissen, wie viele Kinder aus den Klassen anwesend sein werden. Sie müssen der Schule in diesen Fällen kein Attest vorlegen, die Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten genügt.
6. 5.
Inzwischen haben fast alle schriftlichen Abiturprüfungen des ersten Prüfungsdurchgangs unter Wahrung der geltenden Hygienevorschriften stattgefunden. Die Schüler*innen haben sich vorbildlich benommen. Seit dieser Woche findet auch wieder Unterricht im Jahrgang Q1 statt, sodass die Schüler*innen ihre Abiturschwerpunktthemen erarbeiten und vor den Sommerferien in allen Fächern Halbjahresnoten erhalten können. Außerdem haben wir inzwischen damit begonnen, in kleinen Gruppen diejenigen Schüler*innen vorzubereiten, die in diesem Jahr ihre schulischen Abschlussprüfungen zum Mittleren Schulabschluss und zur Berufsbildungsreife antreten werden.
In der kommenden Woche finden am Montag und Dienstag die mündlichen Abiturprüfungen statt, und am Dienstag beginnt auch der zweite Prüfungsdurchgang für das Abitur. Vom Senat und der Bildungsbehörde gibt es bisher keine Informationen darüber, wann welche Schüler*innen der Jahrgänge 5 - E-Phase wieder (evtl. in Teilgruppen) unterrichtet werden können.
20. 4.
Die Bildungsbehörde hat heute einen Elternbrief herausgegeben, den Sie hier abrufen können und in dem beschrieben ist, wie der Unterricht in den nächsten Wochen aussehen soll. Diese Woche beginnt das Abitur. Ab nächster Woche werden wir zusätzlich in kleinen Gruppen diejenigen vorbereiten, die in wenigen Wochen eine Prüfung zum MSA oder zur EBBR ablegen sollen. Der Unterricht der Jahrgangsstufe Q1 soll ab dem 4. Mai wieder beginnen, in allen Fächern, aber in kleineren Lerngruppen unter Beachtung des Hygieneschutzes. Die Schule wird die Einzelheiten für die Durchführung dieses Q1-Unterrichts in den nächsten Tagen festlegen und bekanntgeben.
Für alle anderen Jahrgänge wird der Unterricht noch später starten und ebenfalls nach dem Rotationsprinzip in Kleingruppen stattfinden, das Datum hierfür wurde aber von der Behörde noch nicht bekanntgegeben. Das bedeutet für alle Jahrgänge noch eine gewisse Zeit des Homeschooling. Für die aktuelle Woche des 20. - 24. April stehen den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen schon Aufgaben zur Verfügung, an denen sie den Schulstoff für diese Woche erarbeiten sollen. Für die darauffolgenden Wochen werden die Aufgaben wieder bis spätestens zum Montag der jeweiligen Woche verschickt bzw. auf itsLearning freigeschaltet. Weitere Erläuterungen unserer didaktischen Leiterin Frau Drieling zum Thema Homeschooling finden Sie hier.
Die Notbetreuung wurde jetzt auf die Jahrgangsstufen 1 - 6 eingeschränkt, aber in Bezug auf die berechtigten Berufsgruppen ausgeweitet. Einzelheiten hierzu finden Sie ebenfalls im oben genannten Elternbrief der Behörde.
15. 4.
Der Bremische Senat hat nach Geprächen mit der Kanzlerin und den Landesregierungen der anderen Bundesländer bekanntgegeben, dass die Schulen bis mindestens zum 3. Mai geschlossen bleiben. Die KMK wird in den nächsten Wochen darüber beraten, in welchen Schritten und unter welchen Maßnahmen des Hygieneschutzes die Schulen dann wieder geöffnet werden können. Laut den heutigen Aussagen des Bürgermeisters ist es möglich, dass der Unterricht auch am 4. Mai nicht für alle Schüler*innen gleichzeitig, sondern zunächst nur für einen Teil der Jahrgänge schrittweise wieder beginnen wird. Mit einer Verlängerung des Online-Unterrichts ist also erst einmal zu rechnen.
3. 4., 18.00 Uhr
Heute hat die Senatorin für Kinder und BiIdung eine Verfügung für die Durchführung des Abiturs unter Corona-Bedingungen erlassen. Ein Brief an Schüler*innen und Eltern von Seiten der Bildungsbehörde, der einige Details zum Prüfungsablauf enthält, liegt seit heute vor. Auch die Termine des zweiten Prüfungsdurchgangs stehen inzwischen fest. Zwei Punkte der Verfügung, die an die Schulleitungen erging, sind besonderes hervorzuheben:
a. "Die Schüler*innen, die unter Vorerkrankungen leiden und damit einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, werden von der Schulleitung gebeten, sich mit Ärzt*innen/Fachärzt*innen in Verbindung zu setzen und beraten zu lassen, um eine Entscheidung zur Teilnahme an den Prüfungen zu treffen. Diese Entscheidung ist der Schulleitung umgehend mitzuteilen, damit diese ggf. eine schulinterne Lösung zur Teilnahme an der Prüfung finden kann." Hiermit bittet die Schulleitung darum, dass betroffene Schüler*innen dem Oberstufenleiter Herrn Geiersbach auch schon vor dem Arztbesuch so schnell wie möglich per Email Bescheid sagen.
b. Aufgrund der Unwägbarkeit des weiteren Verlaufs der Corona-Krise empfiehlt die Schulleitung des Alten Gymnasiums ausdrücklich die Teilnahme am ersten Prüfungstermin. Insbesondere ist in der heutigen Verfügung festgeschrieben: "Entscheiden sich Schüler*innen für den zweiten Haupttermin, ist es den Prüfer*innen vor dem Hintergrund der Chancengleichheit untersagt, im Zeitraum zwischen dem 1. und 2. Haupttermin diese Schüler*innen im Hinblick auf die Prüfung zu unterrichten und zu beraten." Eine Verlängerung des prüfungsvorbereitenden (Online-)Unterrichts für Prüflinge, die sich für den späteren Termin entscheiden sollten, wird also nicht stattfinden. Auch das spricht gegen eine unnötige Verschiebung der Prüfungen nach hinten.
3. 4.
Die Q2-Schüler*innen müssen bis zum 15. 4. den Prüfungszeitraum für die schriftlichen Abiturprüfungen über "itslearning" (https://hb.itslearning.com/) auswählen. Bei Schwierigkeiten mit dem Zugang bitte per Mail an Herrn Geiersbach wenden (uwe.geiersbach@schulverwaltung.bremen.de).
31. 3.
Die Schulschließung wird noch mindestens bis zum 20. April andauern. Allerdings bedeutet dies keine Ferienverlängerung, sondern der Online-Schulbetrieb wird wieder starten, sobald die Osterferien vorbei sind.
Der Bremische Senat hat heute beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs Q2 die Auswahl bekommen, ob sie ihre Abiturprüfungen zum regulären Termin (22. April - 7. Mai) antreten wollen oder ob sie stattdessen die Nachtermine ab dem 12. 5. in Anspruch nehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die am zweiten Termin schreiben wollen und dann erkrankt sind, wird im Juni ein weiterer Nachschreibtermin stattfinden.
27. 3.
Die Senatorin für Kinder und Bildung hat entschieden, dass die Abiturprüfungen zu den vorgesehenen Terminen stattfinden sollen.
Aktuell werden die Bedingungen zur Durchführung für die Abiturprüfungen 2020 erarbeitet. Hierzu wird es sukzessive weitere Informationen und Elternschreiben geben – auch während der Osterferien. Alle wichtigen Informationen zu den Abiturprüfungen finden Sie auch auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung.
25. 3.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat heute beschlossen, dass die Abiturprüfungen in allen Bundesländern stattfinden sollen, und zwar entweder zum geplanten Termin oder zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres. Die Details des Beschlusses der KMK kann man direkt auf der Homepage der KMK bzw. auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung nachlesen. Genauere Informationen über die in Bremen vorgesehenen Prüfungstermine stehen dort im Moment noch nicht.
Für Eltern und Kinder, die jetzt mit dem ungewohnten "Unterricht zuhause" konfrontiert sind, hat das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum ReBUZ einige Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt. Diese wurden heute über den Emailverteiler der Elternschaft verschickt und stehen auch hier zum Download bereit.
18. 3.
Die Bildungsbehörde hat verfügt, dass im Abiturjahrgang noch ausstehende Klausuren ersatzlos entfallen. Die Benotung des Halbjahres Q2/2 erfolgt auf der Basis der Unterrichtszeit von Anfang Januar bis Mitte März. Arbeitsaufträge, die den Schülerinnen und Schülern ggf. von Lehrkräften als Klausurersatzleistung gestellt werden, müssen in häuslicher Arbeit erstellt und nach den Vorgaben der Lehrkraft elektronisch übermittelt werden.
17. 3.
Der Senat hat beschlossen, dass die Notbetreuung von Kindern an Schulen auf Eltern weiterer Berufsgruppen ausgeweitet wird, insbesondere auf Beschäftigte der Versorgungswirtschaft (Strom, Gas, Wasser), Justiz, Pflege und einige andere. Die Details finden Sie auf der unten genannten Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung. Es gilt weiterhin, dass die Notfallbetreuung nur für Kinder zur Verfügung steht, deren beide Eltern in den genannten Berufen tätig sind, und dass die Schule vorab in Kenntnis gesetzt werden soll, um Betreuungspersonal vorhalten zu können. Das Kind muss dann von einem Elternteil persönlich zur Schule gebracht werden, und die Berufe und Arbeitgeber beider Eltern müssen im Sekretariat in einem Formular eintragen und an die Bildungsbehörde übermittelt werden.
13. 3.
Der Bremische Senat hat beschlossen, alle Schulen bis zu den Osterferien zu schließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen; damit entfallen neben dem Unterricht auch sämtliche schulischen Veranstaltungen (Elternbeirat, Schulkonferenz, Elternsprechtag, Förderkonferenzen, Disziplinarkonferenzen, Gesprächstermine, Abiturvorbereitungstreffen). Auch Prüfungen finden bis zu den Osterferien nicht statt.
Darüber hinaus sind alle außerschulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Praktika, Exkursionen, Wandertage, Abschlussfahrten, Vocatium-Messe) bis zu den Sommerferien abgesagt.
Falls beide Erziehungsberechtigten in Gesundheitsberufen, bei der Polizei, der Feuerwehr oder im Rettungsdienst arbeiten, können sie ihre Kinder an der jeweiligen Schule in die Notbetreuung geben. Sie werden darum gebeten, die Schule möglichst frühzeitig in Kenntnis zu setzen (302@schulverwaltung.bremen.de); ein Erziehungsberechtigter begleitet dann das Kind in die Schule.
Sobald es innerhalb der Familie von Schülerinnen und Schülern oder Beschäftigten des Alten Gymnasiums einen Verdachtsfall von Corona gibt, muss das sofort der Schule gemeldet werden unter: angela.koehler@schulverwaltung.bremen.de
Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich täglich auf der Homepage über neueste Entwicklungen informieren, auf itsLearning überprüfen, ob Aufgaben vorliegen, und diese ggf. bearbeiten. Über Prüfungen, die nach den Osterferien stattfinden sollen (betrifft insbesondere das Abitur), werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
Die Wahlbögen für die Kurswahlen der Oberstufe können als Dateianhang (Scan oder Foto) an die Emailadresse von Herrn Geiersbach gesendet werden: uwe.geiersbach@schulverwaltung.bremen.de
Das Schulsekretariat ist von 7.45 bis 10.45 Uhr erreichbar, die Schulleitung von 7.45 bis 13.00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Senatorin für Kinder und Bildung.