Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.altes-gymnasium-bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Alten Gymnasium Bremen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.08.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Sämtliche verlinkte oder eingebettete YouTube Videos, da diese von Dritten bereitgestellt werden und kein Einfluss auf deren Barrierefreiheit besteht
- PDF Downloads, da diese überwiegend durch Dritte erstellt werden und damit überwiegend kein Einfluss auf deren Barrierefreiheit besteht
- Alte Subseiten, die einen Informationsbedarf liefern, aber dessen Überarbeitung unverhältnismäßig viel Zeit beanspruchen würden. Diese Seite sind textuell als nicht barrierefrei markiert und bleiben die Ausnahme.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 04.08.2025 erstellt bzw. überarbeitet.Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:Altes Gymnasium
Kleine Helle 7-8
28195 Bremen
Tel. 0421 / 36116990
Fax. 0421 / 36116995
302@schulverwaltung.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.Verpflichtende Erläuterungen zur Barrierefreiheitserklärung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Alle öffentlichen Stellen der Freien Hansestadt Bremen sind verpflichtet, für ihre digitalen Angebote die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, vgl. § 4 BITV 2.0.

Download zur Fassung in deutscher Gebärdensprache (mp4, 24.2MB)
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